Pflegegeld: „Wartezeit von mehr als 9 Monaten ist untragbar“

Pflegegeld: „Wartezeit von mehr als 9 Monaten ist untragbar“

25/05/2022



Die Gewerkschaften weisen darauf hin, dass die Einstufung der notwendige Akt für die Gewährung der Leistung ist, die für die betroffene Person oder ihre Familie oft unerlässlich ist, um das tägliche Leben zu bewältigen. In den meisten Fällen handelt es sich dabei um ältere Menschen, die eine Rente beziehen, die es ihnen nicht erlaubt, notwendige Dienstleistungen, wie etwa eine Pflegekraft, aus eigener Tasche zu bezahlen.
 

Für die Gewerkschaften muss den 1387 Anträgen auf Ersteinstufung, zusätzlich zu den 1000 Anträgen auf Neueinstufung, besondere Aufmerksamkeit geschenkt werden, da besonders diese Personen keine Gewissheit über einen möglichen Ausgang des Ansuchens haben.

Zu den kritischen Punkten gehöre die Tatsache, dass die Menschen, auch wenn sie im Falle eines positiven Ergebnisses ab dem Datum der Antragstellung das Pflegegeld erhalten, zu lange im Ungewissen verbleiben. „Die Familien und die Betroffenen müssen in der Lage sein zu berechnen, wie viel sie aufgrund der Rückerstattung des Pflegefonds ausgeben können. Dies gilt umso mehr in dieser, für das Geldb der Bürger, kritischen Phase“, betonen die Sekretäre Alfred Ebner (AGB/CGIL), Anna Rita Montemaggiore (SGBCISL) und Danilo Tomasini (UIL-SGK).

Nach Ansicht der Gewerkschaften erschwert das Fehlen der Einstufung auch die Aufnahme von pflegebedürftigen Personen in Pflegeheime, die vom Pflegebedarf der betreffenden Person abhängig ist.
Ohne eine Erhöhung der Zahl der Einheiten, die für die Einstufung zuständig sind, wird es schwierig sein, den angesammelten Aktenberg in einer angemessenen Zeit aufzuarbeiten. Was die Vereinfachung der Verfahren anbelangt wünschen sich die Rentnergewerkschaften eine offene Diskussion, auch um den Bürgern die notwendigen Informationen zur Verfügung stellen zu können.

stol